Bis etwa August wird in Niedersachsen eine Bevölkerungsbefragung (Mikrozensus) durchgeführt. Mehr dazu erfahren Sie in der offiziellen Bekanntmachung der Gemeinde Grasberg … hier als PDF.
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmässigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt
Gefragt werden im wesentlichen allgemeine Angaben (Geschlecht, Geburtsjahr, Famrlienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
Wie wird ausgewählt
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1o/o aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1% Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann lhr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: lhre Mitarbeit ist erforderlich.
Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verplichtetf, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) fur den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht moglich ist.
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht lhrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von lhnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares ,,Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, wie der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige lnterviewer unterstützt.